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Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo): Erleichterungen für Unternehmensgründer

Durch das Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) soll für die spezifischen Bedürfnisse von Startups und anderen innovativen Unternehmen eine neue Gesellschaftsform, nämlich die Flexible Kapitalgesellschaft (oder Flexible Company, abgekürzt FlexKapG bzw. FlexCo) geschaffen werden. Das FlexKapGG, das derzeit nur als Entwurf vorliegt, sollte ursprünglich mit 1. November 2023 in Kraft treten, jedoch wird sich das Inkrafttreten voraussichtlich auf den 1. Jänner 2024 verschieben.

Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo)

Die FlexCo ist in erster Linie der GmbH nachempfunden, sodass – abgesehen von den spezifischen Regelungen im FlexKapGG – das GmbH-Gesetz (GmbHG) zur Anwendung kommt. Wie bei der GmbH ist daher eine Ein-Personen-Gründung möglich, ebenso kommt eine vereinfachte (formfreie) Gründung nach § 9a GmbHG unter Mitwirkung eines Kreditinstitutes in Betracht.

Mindeststammkapital von 10.000 Euro

Gemeinsam mit dem Inkrafttreten des FlexKapGG soll auch generell das Mindeststammkapital bei der GmbH auf 10.000 Euro gesenkt werden. Dadurch gilt auch für die FlexCo ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro, wovon 5.000 Euro bar einzuzahlen sind. Die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter müssen mindestens 1 Euro (bei der GmbH: 70 Euro) betragen.

Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen

In Startups besteht häufig der Wunsch, Mitarbeiter am erhofften wirtschaftlichen Erfolg – insbesondere im Fall eines „Exit Events“, somit eines gewinnbringenden Unternehmensverkaufs an Investoren – teilhaben zu lassen. Hierfür wird eine neue Beteiligungsform, nämlich die Unternehmenswert-Anteile, geschaffen. Der Gesellschaftsvertrag kann die Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen in einem Ausmaß vorsehen, das 25% des Stammkapitals nicht erreicht. Die Unternehmenswertbeteiligten haben einerseits eingeschränkte Rechte aus der Gesellschafterstellung, andererseits jedoch ein deutlich reduziertes wirtschaftliches Risiko. Beim Exit haben Unternehmenswertbeteiligte ein gesetzlich verankertes Mitverkaufsrecht.

Anteilsübertragung

Für die Übertragung von Geschäftsanteilen der FlexCo gilt eine abgeschwächte Formvorschrift, es reicht demnach eine unter notarieller oder anwaltlicher Mitwirkung errichtete Privaturkunde.

Flexible Kapitalmaßnahmen

Bei der FlexCo werden nach aktienrechtlichem Vorbild die Institute der „bedingten Kapitalerhöhung“, des „genehmigten Kapitals“ und der Ausgabe von Finanzierungsinstrumenten mit späteren Bezugs- oder Wandlungsrechten (wie Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, Optionsanleihen und Genussrechte) eingeführt. Auch ist bei der FlexCo der Erwerb eigener Anteile und von Unternehmenswertanteilen möglich.

Umwandlung einer GmbH in eine FlexCo

Das FlexkapGG sieht vor, dass eine GmbH durch einen Generalversammlungsbeschluss in eine FlexCo umgewandelt werden kann (und umgekehrt eine FlexCo in eine GmbH) und trifft hierfür nähere Regelungen.

 

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