Immobilienrecht
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Wohnung, Haus, Grundstück) bedarf einer gründlichen Vorbereitung samt Prüfung des Grundbuchsstandes und einer präzisen Ausarbeitung der abzuschließenden Verträge, welche die Wahrung Ihrer Interessen sicherstellt.
Soll die Investition in Immobilien als Kapitalanlage erfolgen, sind weitere Aspekte zu berücksichtigen (u.a. in bezug auf die Vermietung, Gestaltung von Miteigentums- bzw. KG-Verträgen sowie steuerliche Fragen).
Ich berate und vertrete Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Beratung bei Immobilientransaktionen
- Führen von Vertragsverhandlungen
- Prüfung und Erstellung von Kaufanboten
- Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen (Wohnungskaufverträge, Liegenschaftskaufverträge) sowie von Übergabs- und Schenkungsverträgen
- Bauträgerverträge
- Treuhändige Abwicklung von Immobilienkaufverträgen über das elektronische Anwaltliche Treuhandbuch
- Spezialfragen im Zusammenhang mit der Investition in Immobilien (zB Bauherrenmodelle, Vorsorgewohnungen)
- Wohnungseigentumsrecht
- Bestandverträge (Miete und Pacht)
- Führung von liegenschaftsbezogenen Prozessen